Kindertagespflege Badenweiler

Gesetzliche Grundlage


Kindertagesbetreuungsgesetz:

 

Die gesetzliche Grundlage meiner Arbeit bildet der § 1 Absatz 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG):

Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern

durch geeignete Tagespflegepersonen.

Dies wird bekräftigt durch die §§ 22, 23 und 24 SGB VIII in Verbindung mit § 3 Absatz 3 SGB VIII:

 

Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen:

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern

2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (§ 22 Absatz 2 SGB VIII).

„Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen" (§ 22 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII).

 

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden