Als Kindertagespflegepersonen arbeiten wir in öffentlichem Auftrag. Ebenso wie KiTas sind Kindertagespflegestellen ein Angebot der Jugendhilfe.
Die Fachstelle Kindertagespflege im Jugendamt ist für unsere Eignungsfeststellung, Qualifizierung, Fachberatung und Begleitung zuständig. Daneben haben Sie als Eltern ein Beratungsrecht bei sämtlichen Fragen.
Fachstelle Kindertagespflege im Fachbereich Planung, Qualitätsentwicklung und Bildung
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg
Sie haben gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Hierzu treten Sie gerne mit einer der Fachberaterinnen in Kontakt:
Sena Imbach
E-Mail sena.imbach@lkbh.de
Telefon 0761 2187-2636
Zuständig für die Gemeinden Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen,Heitersheim, Münstertal, Sulzburg
Christine Streb
E-Mail christine.streb@lkbh.de
Telefon 0761 2187-2635
Zuständig für die Gemeinden Auggen, Müllheim, Neuenburg, Staufen