Kindertagespflege Badenweiler

Kinderschutzauftrag


Durch den § 8a Abs. 5 SGB VIII gibt es einen gesetzlich verankerten Schutzauftrag, zu dem Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflege über Vereinbarungen mit den Jugendämtern verpflichtet werden. Diese haben somit eine klar definierte Rolle beim Schutz der ihnen anvertrauten Kinder.

Das bedeutet, dass bei Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines der betreuten Kinder eine Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insofern erfahrene Fachkraft (IeF) vorzunehmen ist.

Die Eltern werden in einem weiteren Schritt mit einbezogen und es werden in einem Gespräch gemeinsam Hilfemöglichkeiten erarbeitet.

Falls die Gefährdung nicht abgewendet werden kann, ist der nächste Schritt die Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt zu suchen und die Fallverantwortung abzugeben.


Sollten Sie als Eltern das Gefühl haben, dass Ihnen Hilfe in der Erziehung gut tun würde, kontaktieren Sie gern die Beratungsstelle für Eltern in Müllheim. Die Terminvergabe erfolgt durch das Sekretariat unter 0761/2187-2411.
(Mo-Do 08.30-12.30 und 14.00-16.30 sowie Fr 8.30-12.30 und 14.00-15.30)


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